Ausgangslage

Die per Verordnung der Bundesregierung vom 24.02.2022 festgelegte Pflichtversicherung der Vertriebenen aus der Ukraine (Ziffer 21, Einbeziehung § 9 ASVG) wird nicht verlängert. Damit läuft mit 31.05.2025 die Pflichtversicherung aus. Dadurch verlieren die betroffenen Personen (inklusive Kinder) ihren Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (ärztliche Leistungen, Spital, Heilmittel etc). Damit das nicht passiert, gibt es eine Toleranzfrist von 6 Wochen und unterschiedliche Möglichkeiten, sich versichern zu lassen.

FAQs – Frequently Asked Questions